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Deutsch als Zweitsprache (DaZ)

Unterrichtsangebot für fremdsprachige Kinder
Fremdsprachige Kinder erhalten Zusatzunterricht in "Deutsch als Zweitsprache". Dieser Unterricht beginnt im Kindergarten und endet im Regelfall nach Abschluss der 2. Primarklasse.

Regelung DaZ (Deutsch als Zweitsprache)

  • Fremdsprachige Kinder mit mangelnden Deutschkenntnissen erhalten ab dem freiwilligen Kindergarten zusätzlichen Deutschunterricht.
  • Bei Bedarf erhalten die Kinder in der 1. und 2. Primarklasse nochmals bis zwei Wochenlektionen zusätzlichen Deutschunterricht.
  • Der zusätzliche Deutschunterricht endet in der Regel nach der 2. Klasse.
  • Für Kinder, welche nach dem 4. Lebensjahr in die Schweiz gezogen sind, wird ein individueller Intensivunterricht angeboten. Umfang und Dauer richten sich nach den Bedürfnissen des Kindes.


Bedingungen

  • Von den Kindern - vor allem aber von deren Eltern - wird erwartet, dass sie sich positiv zum Erlernen der Deutschen Sprache stellen und sich dafür engagieren. Hierzu gehört auch die Zusammenarbeit mit den verantwortlichen Lehrpersonen des zusätzlichen DaZ-Unterrichtes.


Information

Auskünfte zum DaZ-Unterricht erhalten Sie von der Klassenlehrperson Ihres Kindes und von der unterrichtenden Lehrperson.

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